Kinder-Euthanasie
Bereits im Jahr 1939 wurden durch einen Runderlass des Reichsministers des Innern der Kreis der Betroffenen und die Art und Weise ihrer Erfassung festgelegt. Danach wurden Ärzte und Hebammen sowie Entbindungsanstalten, geburtshilfliche Abteilungen und Kinderkrankenhäuser verpflichtet, Erkrankungen von Neugeborenen an das zuständige Gesundheitsamt zu melden.
Die Tötung der Kinder erfolgte durch zeitlich gestaffelte und überdosierte Barbituratgaben wie Luminal, Veronal, Trional oder Morphin, die unter das Essen der Patienten gemischt oder als angebliches „Anti-Typhusmittel“ gespritzt wurden. Diese führten zu Atemlähmungen, Kreislauf- und Nierenversagen oder Lungenentzündungen. So konnte immer eine scheinbar natürliche, unmittelbare Todesursache attestiert werden. In Kombination mit einer systematischen Unterernährung und Unterbringung in unzureichend geheizten Räumen, konnte die angestrebte Beseitigung „lebensunwerten Lebens“ durch derart provozierte Lungenentzündungen, Tuberkulose oder Typhus auf scheinbar natürliche und unauffällige Weise realisiert werden.
Für Kinder wurde im Herbst 1941 eine gesonderte Tötungseinrichtung geschaffen: die "Kinderfachabteilung" des damaligen Landeskrankenhauses in Lüneburg. Siehe auch: Kinderfachabteilung Lüneburg